Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug aus den AGB s der CDR Betriebsgesellschaft mbH Kartbahn Schönerlinde

§ 8 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Kartbahnen

 

1. Die Benutzung der Karts, das Betreten des Geländes und der Anlage, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

2. Bei der Benutzung der Kartbahn ist den Anweisungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten.

3. Die Benutzung der Karts ist nur Personen gestattet, die an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen Personen wird hingewiesen. Personen, die trotz des Verbotes in alkoholisiertem Zustand das Kart benutzen, werden ausgeschlossen; das Ticket verfällt entschädigungslos. Die Benutzer erklären sich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden.

 

4. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzer die uneingeschränkte Haftung.

 

5. Wir übernehmen keine Haftung für solche Schäden aus dem Betrieb des angemieteten Karts, die durch den Betreiber anderer Karts oder Fahrzeugen, deren Fahrer oder Benutzer anderer Karts  oder Fahrzeugen verursacht werden

 

6. Für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Die Abgabe einer Haftungserklärung ist Voraussetzung für die Nutzung der Kartbahn.

 

8. Die Bahnordnung ( Anlage 1 ) sowie die Teilnahmebedingungen für freies Renntraining von Privatfahrer mit eigenem Fahrzeug ( Anlage 2 ), in ihrer aktuellen Fassung, sind Bestandteile dieser AGB s, ihr ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Bahnordnung

 

  1. Den Anweisungen des Bahnpersonals ist im jedem Falle Folge zu leisten.
  2. Das verlassen des Karts auf der Rennstrecke ist untersagt.
  3. Das Anhalten während der Fahrt, um auf andere Fahrer zu warten, ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  4. Das Rammen sowie Anstoßen anderer Karts kann zum Überschlag führen und ist daher strengstens verboten, es führt zum sofortigen Rennausschluß des betreffenden Fahrers, auch mehrerer Fahrer.
  5. Für vorsätzlich schuldhaft verursachte Schäden während der Fahrt haftet der Fahrer persönlich im vollen Umfang.
  6. Beim Benutzen der Rennstrecke besteht kein Versicherungsschutz durch den Vermieter.
  7. Das Fahren geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigener Verantwortung.
  8. Für Schäden an der Bekleidung wird keine Haftung übernommen.
  9. Bei Minderjährigen wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.
  10. Hinweise LETZTE RUNDE ( weiße Tafel mit roter Schrift) und Signale LANGSAM FAHREN (gelbes Blinklicht oder geschwenkte gelbe Fahne) sind unbedingt zu beachten.
  11. Beim Signal LANGSAM FAHREN besteht absolutes Überholverbot.
  12. Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten, der Bahnwart hat bei Erkennen von unsicherer Fahrweise jederzeit das Recht den betreffenden Fahrer von der Weiterfahrt auszuschließen.
  13. Die Bremse ist vor Fahrtantritt im Stand zu prüfen, der Bahnwart führt ihnen dies gerne vor.
  14. Bedeutung der ROTEN FAHNE nachfolgend.
  15. Das Betreten der Rennstrecke ist nur mit Zustimmung des Bahnwartes gestattet!

 

Bedeutung der geschwenkten Roten Fahne

 

Beim ersten mal, weiterfahren und Nachdenken was habe ich falsch gemacht.

 

Beim zweiten mal, vor dem Personal mit der roten Fahne anhalten, man erklärt Ihnen was Sie falsch gemacht haben.

 

Beim dritten mal, zurück in die Boxengasse, Sie gefährden sich und andere.

 

Mit Betreten der Rennstrecke wird diese Bahnordnung ausdrücklich anerkannt!

 

 

Mit der Unterschrift auf dem Privatfahrer Ticket für freies Training akzeptiert der Teilnehmer nachstehende Teilnahmebedingungen für Fahrer mit eigenen Fahrzeugen

  1. Das Mindestalter für die Teilnahme am,      freien Privatfahrer Training auf      unserer Bahn beträgt 18 Jahre,      Minderjährige können ausschließlich      in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
  2. Vor      Einfahrt in das Fahrerlager trägt sich der Teilnehmer unter Angabe aller      gefragten Daten auf dem Ticket ein      und unterschreibt dieses. Mit der      Unterschrift akzeptiert er die AGB´s,      die Teilnahmebedingungen, die Bahnordnung und enthaftet den Betreiber der      Anlage und alle seine Beauftragten.
  3. Der      Fahrer nimmt mit seinem Fahrzeug ausschließlich auf eigene Verantwortung      teil und trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von      Ihm verursachten Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Insbesondere      trägt er auch das eigene Verletzungsrisiko und damit evtl. verbundene      Kosten selbst.
  4. Eine Benutzung der Rennstrecke ohne vorherige      Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht gestattet. Der Fahrer verzichtet      des weiteren durch seine Unterschrift auf dem Privatfahrerticket auf Schadensersatzansprüche gegen den      Betreiber der Anlage oder einen seiner Angestellten. Des Weiteren verzichtet      er auf das Recht des Vorgehens oder des Rückgriffs, soweit der Schaden      nicht auf Vorsatz beruht.
  5. Die AGB´s      sowie die Haus und Bahnordnung des Betreibers der Anlage hat Gültigkeit,      auch für die Benutzung der Bahn mit Zweirädern, soweit die Regeln für die      Kartbenutzung ihrem Sinn folgend auf die Benutzung durch Zweiräder      übertragen werden kann. In jedem Fall ist den Anweisungen des Betreibers      der Anlage sowie seinen Beauftragten, unverzüglich Folge zu leisten.
  6. Die      Benutzung des Fahrerlagers ist gestattet. Der Stellplatz wir vom Betreiber      zugewiesen. Eine Versorgung mit 230V/16A ist gegen eine Gebühr von 5,-€ pro Tag möglich .Der Stellplatz ist sauber      zu halten und vor dem verlassen der Anlage von jeglichen Abfällen und      Hinterlassenschaften zu bereinigen. Das Verschütten von Flüssigkeiten jeglicher Art,      insbesondere von Betriebsstoffen ist untersagt.
  7. Grillen,      Übernachten im Fahrerlager, offenes Feuer, lautstarke Musik und der      kommerzielle Ausschank von Getränken, sowie der kommerzielle Verkauf von      Waren jeder Art ist untersagt.
  8. Die      Rollwege, Boxengasse, Ein und Ausfahrt zur Kartbahn, sowie die Zufahrt zum      Parkbereich sind jederzeit frei von Fahrzeugen und Gegenständen zu Halten.
  9. Kartbetrieb geht vor. Die      Teilnahmegebühr beinhaltet keine garantierte Fahrzeit. Der Betreiber der      Anlage oder sein Beauftragter signalisiert den Beginn eines Zeitfensters der für die Privatfahrer      vorgesehen ist mit einer schwarz weiß karierten Fahne oder einen      entsprechendem Hinweisschild. Das Ende des Zeitfensters wird durch schwenken      einer roten Fahne signalisiert.
  10. Das      Betreten der Bahn ist zu jeder Zeit ausschließlich mit Genehmigung des      Betreibers der Anlage oder seines      Beauftragten gestattet.
  11. Bei      Zuwiederhandlungen gegen die      Vorstehenden Vereinbahrungen und Bedingungen kann durch den Betreiber der      Anlage ein Ausschluss aus der Veranstaltung ausgesprochen werden und vom Betreiber      der Anlage ein Hausverbot verhängt werden.
  12. Teilnehmer der Privatfahrer      Veranstaltung müssen geeignete Schutzkleidung tragen.
  13. Die      Geräuschemission der verwendeten Fahrzeuge darf im Einzelnen LAFmax in      dB(A) von 94 nicht      überschreiten.

 

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